Aufgrund der derzeitigen Marktlage können wir Ihnen momentan leider kein Stromangebot unterbreiten. Auch die Vergabe von Gasneukundenverträgen beschränken wir derzeit auf die Bewohner in Porta. Wir bedanken uns für Ihr Verständnis. Für Rückfragen stehen Ihnen unsere Mitarbeiter des Kundenservice unter 0571/975 15 46 oder service@stwpw.de gerne zur Verfügung.
PORTA-STROM: Sauber, fair und kundennah
Wir haben eine lange Tradition als Wasser- und Gasversorger. Seit 2010 können Kunden auch unsere Leistungen als Stromversorger nutzen. Als lokales Unternehmen sind Kundennähe, Engagement für die Region und ein verantwortungsbewusster Umgang mit natürlichen Ressourcen für uns besonders wichtig. Deshalb bieten wir ausschließlich Strom aus regenerativen Energien an – ohne dafür einen Aufpreis zu berechnen.
Energiepreisbremse
++++ Aktueller Stand 23.02.23 ++++
Aktueller Stand zur Energiepreisbremse bei den Stadtwerken Porta Westfalica
Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so Strom-, Gas- und Wärmekunden entlastet.
Die Stadtwerke Porta Westfalica arbeiten gemeinsam mit Ihren IT-Dienstleistern unter Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Alle anspruchsberechtigten Kunden werden Ihre Entlastungen bekommen. Dabei müssen aber eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden. Das bringt die komplette Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in den Abrechnungssystem programmieren müssen, an die Grenzen Ihrer Kapazitäten.
Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 01. März 2023 über Ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Trotz aller Bemühungen können die Stadtwerke Porta Westfalica die fristgerechte Umsetzung zum 01. März nicht gewährleisten. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen wird.
Das Wichtigste ist aber sicher: Alle anspruchsberechtigten Kunden werden die Ihnen zustehende Entlastung bekommen. Die vorgesehene Mitteilungspflicht wird schnellstmöglich erfüllt. Vorgesehene Abschlagszahlungen werden wir bis zur Umsetzung der Preisbremsen erst einmal aussetzen.
Sollten Sie allgemeine Fragen zu der Entlastung durch die Preisbremsen haben, dann wenden Sie sich gerne an das Kundencenter der Stadtwerke Porta Westfalica.
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Allgemeine Informationen
Um private Haushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab Januar 2023 und werden zum 01. März 2023 umgesetzt. Die Entlastung für Januar und Februar erfolgt dann rückwirkend. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Dezember 2023. Die Bundesregierung kann sie aber optional bis April 2024 verlängern.
Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bis Ende Februar erhalten Sie von uns weitere Informationen, wie die Entlastung konkret bei Ihnen aussieht. Im ersten Schritt werden wir Ihre Abschläge um den voraussichtlichen Entlastungsbetrag senken. Die endgültige Be- und Verrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung 2023.
Die Preisbremse funktioniert für Sie folgendermaßen:
Gaspreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)
- Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Wärmepreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)
- Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Strompreisbremse (bei Verbräuchen bis 30.000 kWh)
- Für 80% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Strompreisbremse (bei Verbräuchen ab 30.000 kWh)
- Für 70% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 13 ct/kWh (netto, zzgl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
- Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis
Für alle anderen Verbrauchsgruppen gelten alternative Regelungen. Sollten Sie zu einer anderen Verbrauchsgruppe als den hier aufgeführten gehören, kontaktieren sie uns gerne und wir gehen mit Ihnen Ihre Individuellen Entlastungsansprüche durch.
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Gas- und Wärmepreisbremse stellt der Bund zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Preis und dem vertraglichen Arbeitspreis erhalten wir als Energieversorger vom Staat erstattet.
Die Mittel für die Strompreisbremse hingegen werden durch die sogenannte „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“, also den ungeplanten Gewinnen der Stromerzeuger, finanziert und von den vier Übertragungsnetzbetreibern an die Energieversorger erstattet.
Weiterhin gilt, dass jede eingesparte Kilowattstunde nicht nur bares Geld wert ist, sondern helfen kann, die allgemeine Versorgung zu sichern. Der nächste Winter wird ebenso wichtig sein, wie der aktuelle. Verzichten Sie auf langes und heißes Duschen, heizen Sie ungenutzte Räume nicht und passen Sie die Raumtemperatur bestmöglich an. Schon ein Grad weniger kann helfen, bis zu sechs Prozent Heizkosten einzusparen. Viele Tipps finden Sie auch hier.
Fünf gute Gründe für PORTA-STROM
- zuverlässig: Unser freundliches und kompetentes Serviceteam steht Ihnen mit Rat und Tat zur Seite.
- übersichtlich: Mit nur zwei einfachen Tarifen und einer fairen, transparenten Preisgestaltung!
- regional: Als lokales Unternehmen sind Kundennähe und Engagement für die Region selbstverständlich.
- ökologisch: PORTA-STROM stammt zu 100 % aus Wasserkraft.
- schnell bei Ihnen: Hier geht’s zur Onlinebestellung.
Unsere Stromsparberatung
Wir bieten Ihnen eine umfassende Stromsparberatung. Mehr Informationen und nützliche Energiespartipps finden Sie hier.

Infos und Formulare herunterladen
- AGB_Porta-Strom.pdf165 KB
GUT ZU WISSEN: Strom aus Wasserkraft
Wir beziehen PORTA-STROM aus europäischen Kraftwerken. Genau wie alle anderen Anbieter von Strom aus Erneuerbaren Energien können wir Ihnen jedoch nicht direkt Strom aus diesem Wasserkraftwerk liefern. Bei Ihnen zu Hause kommt immer ein Strommix aus verschiedenen Quellen an. Die Stromversorgung funktioniert nach dem Modell des „Stromsees“: Verschiedene Kraftwerksarten speisen ihren Strom in den „Stromsee“ ein, die Verbraucher entnehmen ihre Energie zeitgleich aus diesem See. Die Mengen, die wir über diese Kraftwerk beziehen, werden vom DE-Öko-Institut e.V. geprüft und bescheinigt.
Strom tanken

Am Rathaus 1 in Porta Westfalica können Sie bequem und schnell Ihr Elektroauto betanken. Die moderne Ladesäule mit zwei Anschlüssen befindet sich direkt am Eingang zum Rathausparkplatz. Abgerechnet wird per Smartphone. Zur Nutzung ist kein Liefervertrag mit den Stadtwerken nötig.
Unser E-Bikes Verleih

Ob auf dem Weserradweg oder im Wiehengebirge – Porta lässt sich am besten mit dem Rad erkunden. Mit unseren Stadtwerke-E-Bikes geht das bequem und komfortabel. Die Ausleihe ist kostenlos. In den Sommermonaten sollten Sie frühzeitig einen Leihtermin vereinbaren. Stephan Kappmann informiert Sie gern.