• Technischer Mitarbeiter erklärt Funktionsweise Erdgaszähler
  • Erdgasflamme
  • Jürgen Volkmann im Kundenservice
PORTA-GAS Tarifrechner
PORTA-STROM Tarifrechner
PORTA-WASSER Tarifrechner

Beachten Sie: Sie können diese Option nur auswählen, wenn Sie Hauseigentümer sind.

PORTA-GAS: Der Alleskönner unter den Energieträgern

Erdgasheizungen arbeiten wirtschaftlich, indem sie die eingesetzte Energie voll ausnutzen – damit sparen Sie Geld und schonen die Umwelt. Erdgas ist universell einsetzbar und lässt sich perfekt mit anderen Technologien wie Solarenergie kombinieren. Neben effizienten Erdgasheizungen werden auch sogenannte Kraft-Wärme-Kopplungsanlagen mit Erdgas betrieben: Diese Anlagen produzieren zugleich Wärme und Strom, z.B. für Wohnanlagen. Unter dem Menüpunkt Wärme erfahren Sie mehr.

Unsere Preise

Für unser PORTA-GAS gelten drei Grundtarife, die sich nach Ihrem Verbrauch richten. Dabei führen wir eine Bestabrechnung durch, das heißt, Sie werden automatisch nach Ihrem jeweiligen Verbrauch in die jeweils für Sie günstigste Preisgruppe eingestuft. Wenn Sie sich für zwölf Monate an die Stadtwerke als Gasversorger binden, bieten wir Ihnen mit der 365-Option einen vergünstigten Preis an.

Anbieterwechsel

Gut zu wissen: Der Wechsel zu PORTA-GAS ist ganz einfach: Sie beantragen lediglich online, telefonisch oder im Servicecenter den Wechsel – und alles Weitere übernehmen wir für Sie. Unsere Kundenberater informieren Ihren bisherigen Versorger und klären alle relevanten Fragen. Sobald dieser Vorgang abgeschlossen ist, erhalten Sie ein Schreiben mit dem voraussichtlichen Wechseltermin. Über den aktuellen Stand halten unsere Mitarbeiter Sie selbstverständlich auf dem Laufenden. Während des Wechsels ist die zuverlässige Energieversorgung zu jedem Zeitpunkt sichergestellt.

Tarifübersicht Grundversorgung PORTA-GAS ab 01.01.2024

PORTA-GAS MINI
bis 13.000 kWh Jahres­verbrauch
PORTA-GAS MAXI
ab 13.001 kWh Jahres­verbrauch
PORTA-GAS PLUS
ab 56.001 kWh Jahres­verbrauch
Grundpreis € pro Monat (netto) brutto
(8,34) 8,92 (14,34) 15,34
Arbeitspreis je Cent/kWh (netto) brutto
(10,015) 10,716 (9,516) 10,182 (8,899) 9,521

Tarifübersicht Grundversorgung PORTA-GAS ab 01.01.2023

PORTA-GAS MINI
bis 13.000 kWh Jahres­verbrauch
PORTA-GAS MAXI
ab 13.001 kWh Jahres­verbrauch
PORTA-GAS PLUS
ab 56.001 kWh Jahres­verbrauch
Grundpreis € pro Monat (netto) brutto
(8,34) 8,92 (14,34) 15,34
Arbeitspreis je Cent/kWh (netto) brutto
(15,375) 16,451 (14,820) 15,857 (14,791) 15,827

Tarifübersicht PORTA-GAS 365 ab 01.01.2024

PORTA-GAS MINI 365
bis 13.000 kWh Jahres­verbrauch
PORTA-GAS MAXI 365
ab 13.001 kWh Jahres­verbrauch
PORTA-GAS 365 PLUS
ab 56.001 kWh Jahres­verbrauch
Grundpreis pro Monat (netto) brutto
(7,50) 8,03 (13,50) 14,45 -
Arbeitspreis je kWh/Cent (netto) brutto
(9,575) 10,245 (8,951) 9,578 (8,574) 9,174

PORTA-GAS bestellen

Sie haben unter Onlinebestellung auch die Möglichkeit, die Lieferung von PORTA-GAS, PORTA-STROM oder PORTA-WASSER über ein Onlineformular zu beauftragen, das Sie bequem online ausfüllen und absenden können. Sie sind Gewerbekunde? Dann nutzen Sie bitte unseren Auftrag für Gewerbekunden.

Das Auftragsformular PORTA-GAS können Sie sich hier bequem herunterladen, ausdrucken und uns ausgefüllt zuschicken. Natürlich können Sie den Auftrag auch persönlich bei uns abgeben oder direkt im Kundenservice ausfüllen. Wir unterstützen Sie dabei gern.

Haben Sie Fragen zum Auftrag? Dann besuchen Sie uns im Kundenservice, schreiben Sie uns eine E-Mail oder rufen Sie uns an.

Energiepreisbremse

++++ Aktueller Stand 23.02.23 ++++

Aktueller Stand zur Energiepreisbremse bei den Stadtwerken Porta Westfalica

Die enormen Preissteigerungen für Energie in Folge des russischen Angriffskrieges auf die Ukraine stellen für Verbraucherinnen und Verbraucher in Deutschland eine hohe Belastung dar. Daher ist es richtig, dass die Bundesregierung die Preisbremsengesetze beschlossen hat und so Strom-, Gas- und Wärmekunden entlastet.

Die Stadtwerke Porta Westfalica arbeiten gemeinsam mit Ihren IT-Dienstleistern unter Hochdruck an einer fristgerechten Umsetzung der Preisbremsen. Alle anspruchsberechtigten Kunden werden Ihre Entlastungen bekommen. Dabei müssen aber eine Vielzahl komplexer Tarifstrukturen und Sonderfälle beachtet werden. Das bringt die komplette Energiewirtschaft und IT-Dienstleister, die diese Anpassungen in den Abrechnungssystem programmieren müssen, an die Grenzen Ihrer Kapazitäten.

Die Preisbremsengesetze sehen vor, dass alle anspruchsberechtigten Kunden vor dem 01. März 2023 über Ihre individuellen Entlastungsbeträge informiert werden. Trotz aller Bemühungen können die Stadtwerke Porta Westfalica die fristgerechte Umsetzung zum 01. März nicht gewährleisten. Wir bitten daher um Verständnis, dass es zu Verzögerungen kommen wird.

Das Wichtigste ist aber sicher: Alle anspruchsberechtigten Kunden werden die Ihnen zustehende Entlastung bekommen. Die vorgesehene Mitteilungspflicht wird schnellstmöglich erfüllt. Vorgesehene Abschlagszahlungen werden wir bis zur Umsetzung der Preisbremsen erst einmal aussetzen.

Sollten Sie allgemeine Fragen zu der Entlastung durch die Preisbremsen haben, dann wenden Sie sich gerne an das Kundencenter der Stadtwerke Porta Westfalica.

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Allgemeine Informationen

Um private Haushalte sowie kleine und mittelgroße Unternehmen bei den gestiegenen Energiekosten finanziell zu entlasten, hat die Bundesregierung im Dezember 2022 Preisbremsen für Strom, Gas und Wärme beschlossen. Die Preisbremsen gelten ab Januar 2023 und werden zum 01. März 2023 umgesetzt. Die Entlastung für Januar und Februar erfolgt dann rückwirkend. Die Preisbremsen gelten zunächst bis Dezember 2023. Die Bundesregierung kann sie aber optional bis April 2024 verlängern.

Für Sie besteht kein Handlungsbedarf. Bis Ende Februar erhalten Sie von uns weitere Informationen, wie die Entlastung konkret bei Ihnen aussieht. Im ersten Schritt werden wir Ihre Abschläge um den voraussichtlichen Entlastungsbetrag senken. Die endgültige Be- und Verrechnung erfolgt im Rahmen der Jahresendabrechnung 2023.

Die Preisbremse funktioniert für Sie folgendermaßen:

Gaspreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)

  • Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 12 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Wärmepreisbremse (bei Verbräuchen bis 1,5 Mio. kWh)

  • Für 80% Ihres im September 2022 prognostizierten Jahresverbrauch zahlen Sie 9,5 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Strompreisbremse (bei Verbräuchen bis 30.000 kWh)

  • Für 80% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 40 ct/kWh (brutto, incl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Strompreisbremse (bei Verbräuchen ab 30.000 kWh)

  • Für 70% Ihrer aktuellen Verbrauchsprognose zahlen Sie 13 ct/kWh (netto, zzgl. aller Netzentgelte, Steuern und Umlagen)
  • Für jede weitere Kilowattstunde zahlen Sie den vertraglich vereinbarten Arbeitspreis

Für alle anderen Verbrauchsgruppen gelten alternative Regelungen. Sollten Sie zu einer anderen Verbrauchsgruppe als den hier aufgeführten gehören, kontaktieren sie uns gerne und wir gehen mit Ihnen Ihre Individuellen Entlastungsansprüche durch.
Die notwendigen finanziellen Mittel für die Gas- und Wärmepreisbremse stellt der Bund zur Verfügung. Den Differenzbetrag zwischen dem gedeckelten Preis und dem vertraglichen Arbeitspreis erhalten wir als Energieversorger vom Staat erstattet.
Die Mittel für die Strompreisbremse hingegen werden durch die sogenannte „Abschöpfung von Zufallsgewinnen“, also den ungeplanten Gewinnen der Stromerzeuger, finanziert und von den vier Übertragungsnetzbetreibern an die Energieversorger erstattet.

Weiterhin gilt, dass jede eingesparte Kilowattstunde nicht nur bares Geld wert ist, sondern helfen kann, die allgemeine Versorgung zu sichern. Der nächste Winter wird ebenso wichtig sein, wie der aktuelle. Verzichten Sie auf langes und heißes Duschen, heizen Sie ungenutzte Räume nicht und passen Sie die Raumtemperatur bestmöglich an. Schon ein Grad weniger kann helfen, bis zu sechs Prozent Heizkosten einzusparen. Viele Tipps finden Sie auch hier.

Energiesteuer-Hinweis

Für das auf Basis dieses Vertrages bezogene Erdgas gilt folgender Hinweis gemäß der Energiesteuer-Durchführungsverordnung: „Steuerbegünstigtes Energieerzeugnis! Darf nicht als Kraftstoff verwendet werden, es sei denn, eine solche Verwendung ist nach dem Energiesteuergesetz oder der Energiesteuer-Durchführungsverordnung zulässig. Jede andere Verwendung als Kraftstoff hat steuer- und strafrechtliche Folgen. In Zweifelsfällen wenden Sie sich bitte an Ihr zuständiges Hauptzollamt.“ Die Erdgassteuer beträgt 0,55 Cent/kWh.

Kostenpauschalen

Bei den vorliegenden Preisen handelt es sich um Bruttopreise.

Unterbrechung der Anschlussnutzung 43,00 €
Wiederaufnahme der Anschlussnutzung 43,00 €
Gasart: L-Gas; Brennwert ca. 9,857; Druck 22 mbar Netzbetreibercode 9870110000005/STW GmbH

Ersatzversorgung Gas

In Porta Westfalica beliefern wir Sie als Grundversorger im Rahmen der Ersatzversorgung mit Gas. Die Ersatzversorgung greift immer dann, wenn Ihr Lieferant Ihren Gasvertrag beendet hat bzw. beenden musste oder der Lieferant insolvent wurde. Die Laufzeit der Ersatzversorgung beträgt drei Monate. Während der drei Monate haben Sie keinen gesetzlichen Anspruch auf Grundversorgung. Sie können täglich die Ersatzversorgung kündigen, wenn Sie einen Liefervertrag für Gas außerhalb der Grundversorgung abschließen.

Ersatzversorgung im Überblick

  • Laufzeit: 3 Monate

  • Kündigungsfrist: täglich kündbar

  • Bedingungen: neuer Vertrag außerhalb der Grundversorgung

  • Preisänderung: kann jeweils zum 1. und zum 15. eines Kalendermonats über Veröffentlichung im Internet erfolgen

Veröffentlichung und Änderung der Preise

Gemäß § 38 Absatz 3 Energiewirtschaftsgesetz sind wir unter Beachtung der gesetzlichen Bestimmungen berechtigt, die Allgemeinen Preise der Ersatzversorgung jeweils zum ersten und zum 15. eines Kalendermonats neu zu ermitteln und ohne Einhaltung einer Frist anzupassen. Die Änderung wird nach Veröffentlichung auf der Internetseite wirksam.

Aktuell entsprechen die Preise der Ersatzversorgung denen der Grundversorgung.

Erdgastankstelle

Seit 2002 betreiben wir in Zusammenarbeit mit der Tankstelle Schrader, Hitzepohl-West 1, 32457 Porta Westfalica (Ecke Vlothoer Straße) eine Erdgastankstelle. Hier können erdgasbetriebene Fahrzeuge bequem und zu fairen Preisen betankt werden.


Tabelle zur Erfassung des eigenen Energieverbrauches

Sie möchten sich einen Überblick über Ihren Energieverbrauch der einzelnen Sparten verschaffen.
Nutzen Sie hierfür einfach unsere "Tabelle zur Erfassung des eigenen Energieverbrauches" und tragen Sie die Zählerstände monatlich ein. Einfach auf den Link klicken und herunterladen. Im Kundenservice händigt Jürgen Volkmann Ihnen auch gerne persönlich eine ausgedruckte Tabelle aus.

GUT ZU WISSEN

Gradtagszahl in einem „Normaljahr“

Die Gradtagszahl dient der Abschätzung des Heizenergiebedarfs eines Gebäudes und somit Ihres Energieverbrauches. Die im PDF abgebildete Tabelle zeigt die prozentuale Verteilung der Heizenergie, die pro Monat bei durchschnittlicher Nutzung verbraucht wird, wenn man von einem sogenannten „Normaljahr“ für unseren Standort ausgeht. Sie dient dazu, eine ungefähre Vorstellung über die Verteilung der Energieverbräuche über die Monate zu erhalten. Ein „Normaljahr“ ist ein Jahr, in dem in jedem Monat durchschnittliche Temperaturen herrschen. In der Realität variieren die Temperaturen von Jahr zu Jahr stark. Deshalb sind die abgebildeten Werte unverbindlich und dienen lediglich der Orientierung.

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